Zweiräder und Kleingeräte
Motorräder und Mopeds
Die Emissionsvorschriften für Motorräder und Mopeds gelten auch für straßengebundene Dreiräder und Vierräder. Dazu gehören Fahrzeuge wie die kleinen Dreirad-Leicht-LKW, die in einigen europäischen Ländern fahren.
Viertakt-Benzinmotoren
Die Motorräder, die derzeit auf dem europäischen Markt sind, haben zur Einhaltung der Emissionsvorschriften entweder Oxidations-Katalysatoren oder Dreiwege-Katalysatoren eingebaut. Seit der Einführung der dritten Phase der Motorrad-Emissionsvorschriften im Jahr 2006 sind alle Viertakt-Motorräder mit Dreiwege-Katalysatoren ausgerüstet.
Die Wirkungsweise dieser Katalysatoren ist die gleiche wie bei Automotoren. Beim Dreiwege-Katalysator gehören zum Abgassystem eine Sauerstoffsonde oder eine Sonde zur Messung des Kraftstoff-Luft-Verhältnisses, die den Sauerstoffgehalt im Abgas überwacht und ständig die Kraftstoffeinspritzmenge anpasst, damit das optimale Verhältnis eingehalten wird. Damit ist auch gewährleistet, dass das System schnell zwischen einem leichten kraftstoffarmen und einem leichten kraftstoffreichen Betrieb wechseln kann. Auf diese Weise können die Oxidationsfunktionen (Umwandlung von CO und HC zu CO2 und Wasser) und die chemische Reduktionsfunktion (NOx zu Stickstoff) gleichzeitig erfolgen. Bei Motorrädern ist natürlich nur ein begrenzter Raum vorhanden. Der Katalysator muss in der Regel ziemlich klein sein und wird in ein kurzes Auspuffrohr eingebaut. Oft werden hierfür Katalysatoren mit einem Metallgehäuse verwendet.

Ein typisches Motorrad-Katalysatorsystem
Zweitakt-Benzinmotoren und Dieselmotoren
Die Emissionsgrenzwerte für diese Fahrzeuge, die mit Zweitakt-Benzinmotoren oder mit Dieselmotoren ausgerüstet sind, machen keine Abgasbehandlung erforderlich. Trotzdem kann man für diese Motoren Oxidations-Katalysatoren (oder Dieseloxidations-Katalysatoren) verwenden. Bisher wurden noch keine Partikelfilter oder Systeme zur NOx-Reduktion eingesetzt.
Nichtstraßengebundene Kleingeräte
Die Emissionsvorschriften bezüglich Motoren für kleine nichtstraßengebundene Geräte (Motoren unter 19 kW) sind Teil der NRMM-Emissionsrichtlinie, wobei es unterschiedliche Klassen für kleine handbetriebene und nichthandbetriebene Geräte gibt. Die Palette an Geräten ist breit gefächert.
Handbetriebene Geräte sind:
- Kettensägen und tragbare Sägewerke,
- Heckenscheren, Rasentrimmer und Rotationshackmaschinen
- Spritzgeräte und Sauggeräte

Katalysatoren werden auf Kleingeräte benutzt
- tragbare Generatoren und Bewässerungspumpen
- Aufsitzrasenmäher und flurbediente Rasenmäher, Grünflächenkehrmaschinen und Abfallbeseitigungsgeräte
- Golf-Carts
- Schweißgeräte und Kompressoren
Im Gegensatz zu Motorrädern, bei denen das komplette Fahrzeug getestet wird, wird bei Kleingeräten nur der Motor einem Emissionstest unterzogen, da der gleiche Motortyp in vielen unterschiedlichen Bereichen eingesetzt werden kann. Für Motoren in kleinen nichtstraßengebundenen Geräten gelten die gleichen Größenbestimmungen wie für Motorräder, oft sogar noch strengere. Man kann jedoch auch einen Katalysator einbauen, was derzeit bei vielen Geräten der Fall ist.


